Beschreibung
Weisse „Umweltplakette E“ zum Ankleben an der Scheibeninnenseite!
Ausschlielich für Elektrofahrzeuge mit vermerk „E“ auf dem Kennzeichen:
Umweltklasse E, „Historisches Kulturgut“
- 80mm Durchmesser wie das Original
- hochwertiger Siebdruck in zwei Farben
- UV-beständige Selbstklebefolie
- klebt von innen und kann mit Filzstift beschriftet werden
- mit Feld für persönlichen Eintragungen oder des Kennzeichens
Der Weiterverkauf bei EBAY etc. ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet
Informationen für Wiederverkäufer bitte hier klicken
Schadstoffgruppe/ Plakette | |||
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Ottomotoren | Dieselmotoren | Dieselmotoren mit Partikelfilter | |
Schadstoffgruppe 1 – unsere Umweltplakette:
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00, 03-13, 15, 17, 91, 92 | 00-24, 34, 40, 77, 88 | keine |
Schadstoffgruppe 2 – Rote Umweltplakette:
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keine | 25-29, 35, 41, 71 | Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 2 34, 40, 77 |
Schadstoffgruppe 3 – Gelbe Umweltplakette:
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keine | 30, 32, 36, 37, 42, 44-52, 72 | Stufe PM 0: 28, 29Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25-27**), 34, 35, 40, 41, 71, 77 |
Schadstoffgruppe 4 – Grüne Umweltplakette:
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01, 02, 14, 16 ,18-70, 71-75*), 77 | 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 | Stufe PM 1: 27**), 49-52Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66Stufe PM 4Stufe PM 5 |
Erläuterung zu PM:
PM = Partikelminderungsstufen
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PM 01:
dies gilt für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO 1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters gilt für die Fahrzeuge der EURO-2-Diesel Grenzwert von 0,170g/km der Gruppe III.
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PM 0:
dies gilt für Diesel-PKW mit EURO-1-Abgasnorm und für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO-2. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für EURO-2-Diesel PKW geltende Partikelmasse Grenzwert von 0,100g/km einhalten.
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PM 1:
für Diesel-PKW mit EURO-1 & EURO-2 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile A (EURO3/II, Euro 3/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO 3 DIESEL PKW Grenzwert von 0,05g/km eingehalten werden.
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PM 2:
für Diesel-PKW mit EURO 3 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile B (EURO 4/II, EURO 4/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO-4-Diesel-PKW Grenzwert von 0,025g/km eingehalten werden.
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PM 3:
für Diesel-PKW mit EURO-4-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den halbierten Euro-4-Partikelmassegrenzwert für Diesel-PKW von 0,0125g/km einhalten.
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PM 4:
für Diesel PKW mit Euro 4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber nicht mit sogenannten geschlossenen Partikelfiltern ausgerüstet werden konnten die eine Minderungsrate von mehr als 90% erreichen. Durch die Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den EURO-5-Abgaswert von 0,005g/km einhalten.
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PM 5:
für Diesel-PKW mit EURO-3 und EURO-4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden oder werden, den zukünftigen EURO-5-Abgasgrenzwert von 0,005g/km einhalten.